Die Verordnungen
Sachverständige erstatten ihre Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen.
Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt – die Ernennung oder Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer bescheinigt besondere Qualifikation und persönliche Integrität.
Herr Dipl.-Ing. (TU) Ties Tiessen ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Ingenieurvermessung, bestellt von der Industrie- und Handelskammer Offenbach
Rechtliche Grundlage: Sachverständigenordnung der IHK Hessen ( ) Zuständigkeit der IHK nach §§36, 36a GewO Link zur Sachverständigenordnung der IHK Offenbach
Voraussetzung für die Bestellung ist die nachgewiesene besondere Sachkunde
Herr Dipl.-Ing. (FH) Stephan Och ist Prüfsachverständiger für Vermessungswesen nach HPPVO, anerkannt von der Ingenieurkammer Hessen
Rechtliche Grundlage: Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) ( ) Hessische Bauordnung (HBO) § 65 Abs. 2 Satz 2 Link zur HPPVO
Voraussetzung für die Anerkennung: eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit
Die Sachverständigen stehen unter Aufsicht der jeweiligen Anerkennungsbehörde und können hinsichtlich ordnungsgemäßer Aufgabenwahrnehmung überprüft werden.
|